Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 02.02.2005 - 9 K 1677/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für die Klage
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 12 S 1876/04
Prozesskostenhilfe; Rückwirkende Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2005 - 9 K 1677/04
Handelt es sich hierbei um ein Verfahren, für welches Gerichtskosten nicht erhoben werden (hier nach § 188 S 2 Halbs 1 VwGO), scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus (im Anschluß an VGH Mannheim, Beschluss vom 28.09.2004 - 12 S 1876/04 -).Denn in Sozialhilfestreitigkeiten, in welchen nach § 188 S. 2 Halbs. 1 VwGO (a.F.) Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben werden, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus, wenn - wie hier für die Monate Juni und Juli 2004 - die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht (mehr) in Frage kommt (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 28.09.2004, - 12 S 1876/04 - ; BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989, NVwZ-RR 1989, 665).
- BVerwG, 17.02.1989 - 5 ER 612.89
Prozeßkostenhilfe - Rechtsanwalt - Mangelnde Beiordnung - Klageerhebung - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2005 - 9 K 1677/04
Denn in Sozialhilfestreitigkeiten, in welchen nach § 188 S. 2 Halbs. 1 VwGO (a.F.) Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben werden, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus, wenn - wie hier für die Monate Juni und Juli 2004 - die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht (mehr) in Frage kommt (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 28.09.2004, - 12 S 1876/04 - ; BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989, NVwZ-RR 1989, 665). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.2004 - 12 S 2793/04
Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten
Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2005 - 9 K 1677/04
4 Soweit mit der Klage schließlich für die Monate Juni und Juli 2004 ungekürzte Hilfe zum Lebensunterhalt begehrt wird, dürfte das Prozesskostenhilfegesuch unter Berücksichtigung vorgenannter Erwägungen in dem Zeitpunkt, in welchem es entscheidungsreif war, mithin am 11.09.2004 (Eingang der vollständigen PKH-Unterlagen; zu diesem Zeitpunkt vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. vom 02.12.2004 - 12 S 2793/04 -) zwar ebenfalls hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt haben, sodass an sich auch in soweit Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre.